Ziele

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der deutschen Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung (im Sinne von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studierendenhilfe), und von Kunst und Kultur.
  3. Der Verein betreibt nach Maßgabe seiner in Absatz 2 genannten Zwecke Forschung, Lehre und Fort-/Weiterbildung, und er organisiert Veranstaltungen auf Gebieten des gesellschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Wirkens.
  4. Die Aufgaben in der Forschung werden umgesetzt in Gestalt einer (auch institutionellen) Durchführung von Forschungsprojekten insbesondere im Bereich der Medizin und der Ethik, durch die Förderung und Durchführung von Kohorten- und Einzelstudien, durch Fachkolloquien, Tagungen, Publikationstätigkeit und weitere wissenschaftliche oder auch künstlerische Tätigkeiten; auch können Forschungsstipendien und Forschungsaufträge vergeben werden. Die Aufgaben in der Lehre werden umgesetzt durch ein Angebot von Seminaren für Studierende. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung werden Lehrgänge für berufliche Tätigkeit angeboten. Darüber hinaus führt der Verein wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen in unterschiedlichen Formen durch.
  5. Der Verein darf seinen Satzungszweck auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), durch eigene wissenschaftliche Institute und durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer oder mehreren anderen Körperschaften oder durch das Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften verwirklichen.