- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der deutschen Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung (im Sinne von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studierendenhilfe), und von Kunst und Kultur.
- Der Verein betreibt nach Maßgabe seiner in Absatz 2 genannten Zwecke Forschung, Lehre und Fort-/Weiterbildung, und er organisiert Veranstaltungen auf Gebieten des gesellschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Wirkens.
- Die Aufgaben in der Forschung werden umgesetzt in Gestalt einer (auch institutionellen) Durchführung von Forschungsprojekten insbesondere im Bereich der Medizin und der Ethik, durch die Förderung und Durchführung von Kohorten- und Einzelstudien, durch Fachkolloquien, Tagungen, Publikationstätigkeit und weitere wissenschaftliche oder auch künstlerische Tätigkeiten; auch können Forschungsstipendien und Forschungsaufträge vergeben werden. Die Aufgaben in der Lehre werden umgesetzt durch ein Angebot von Seminaren für Studierende. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung werden Lehrgänge für berufliche Tätigkeit angeboten. Darüber hinaus führt der Verein wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen in unterschiedlichen Formen durch.
- Der Verein darf seinen Satzungszweck auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), durch eigene wissenschaftliche Institute und durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer oder mehreren anderen Körperschaften oder durch das Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften verwirklichen.